Für Hunde ist eine Einzelkarte Kind zu lösen.

Ausnahme: Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde sowie Assistenzhunde werden unentgeltlich befördert. Assistenzhunde sollten an diesen äußerlichen Merkmalen erkennbar sein:

  • Kenndecke,
  • Plakette,
  • Halsband/Halstuch.

Mitnahme nur im Rahmen der Beförderungsbedingungen und vorhandener Kapazitäten.

Im Übrigen gelten Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des SH-Tarifs.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!